Wertpapierdienstleistungen nach Wertpapierhandelsgesetz
securities- related services. Bei dem auf die Wertpa- pierdienstleistungsrichtlinie der EG zurückgehenden Begriff handelt es sich um eine Sammelbezeichnung für bestimmte Dienstleistungen, die gewerbsmäßig im Zusammenhang mit Wertpapieren erbracht werden. Eine Definition für das deutsche Recht enthält die Aufzählung in § 2 III des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG). Danach sind Wertpapierdienstleistungen die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren (§2 1 WpHG), Geldmarktinstrumenten (§ 2 I a) oder Derivaten (§ 2 II) im eigenen Namen für fremde Rechnung (Nr. 1), im Wege des Eigenhandels für andere (Nr. 2) sowie im fremden Namen für fremde Rechnung (Nr. 3) oder die Vermittlung bzw. der Nachweis von Geschäften hierüber (Nr. 4), die Übernahme der genannten Instrumente bzw. gleichwertiger Garantien (Nr. 5) oder die Verwaltung einzelner in diesen Instrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Nr. 6).
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