Werksparkasse
company savings banks; Spareinrichtung größerer Unternehmen, bei der Betriebsangehörige Teile ihres Arbeitslohnes als Einlagen leisten und die dann für Investitionszwecke des Unternehmens verwendet werden können. Diese Einlagen unterliegen demnach auch dem wirtschaftlichen Risiko des Unternehmens. Nach §3 Nr. 1 KWG sind W. in Deutschland verboten, da die Einleger im Falle eines Unternehmenszusammenbruchs nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihre Ersparnisse verlieren würden.
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