verwendetes Eigenkapital
Mit der KSt belastete Teilbeträge des Eigenkapitals gelten in der Reihenfolge als für eine Ausschüttung verwendet, in der die Belastung abnimmt. In welcher Höhe ein Teilbetrag als verwendet gilt, ist aus seiner Tarifbelastung abzuleiten. Als für die Ausschüttung verwendet gilt auch der Betrag, um den sich die KSt mindert. Erhöht sie sich, gilt ein Teilbetrag des Eigenkapitals höchstens als verwendet, soweit er den von ihm abzuziehenden Erhöhungsbetrag übersteigt.
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