verwendbares Eigenkapital
Körperschaftsteuerlich ist Eigenkapital der Unterschiedsbetrag zwischen dem auf der Aktiv- und dem auf der Passivseite der Steuerbilanz ausgewiesenen Betriebsvermögen, das sich ohne Änderung der KSt ergeben würde. Zum Schluss jedes Wirtschaftsjahres ist das Eigenkapital in das für Ausschüttungen verwendbare und das übrige Eigenkapital aufzuteilen. Das verwendbare Eigenkapital ist der Teil des Eigenkapitals, der das Nennkapital übersteigt und der sich zum Schluss des letzten vor dem Gewinnverteilungsbeschluss abgelaufenen Wirtschaftsjahrs ergibt. Ist ein Gewinnverteilungsbeschluss nicht gefasst, tritt an seine Stelle die Gewinnausschüttung. Reicht für eine Kapitalausschüttung das verwendbare Eigenkapital nicht aus, erhöht sich die KSt (seit 01.01.1994) um 3/7 des Unterschiedsbetrags.
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