Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Verrechnungssteuer

withholding tax, Steuerart, die in der Schweiz erhoben wird. Die V. wird als Quellensteuer auf den Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens (insbesondere auf Zinsen und Dividenden), von Lotteriegewinnen und Versicherungsleistungen erhoben. Steuerpflichtig ist der Schuldner der Leistung, der aber die Steuer auf den Empfänger überwälzen muss. Hat dieser den Wohnsitz im Inland, so hat er Anrecht auf Rückerstattung bzw. Anrechnung, sofern er die mit der V. belasteten Einkünfte und dazugehörigen Vermögensbestandteile deklariert. Damit soll die Steuerhinterziehung für den inländischen Steuerpflichtigen unattraktiv gemacht werden. - Für im Ausland wohnhafte Steuerpflichtige stellt die V. grundsätzlich eine endgültige Belastung dar. Solche Personen können aber eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der V. beanspruchen, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem betreffenden Wohnsitzstaat abgeschlossen worden ist. Der Steuersatz beträgt 35% auf Kapitalerträge und Lottogewinne, 15% auf Leibrenten und Pensionen und acht Prozent auf sonstige Versicherungsleistungen. Auf Steuerbeträge, die nach Ablauf der Fälligkeitstermine ausstehen, ist ohne Mahnung ein Verzugszins geschuldet. Der Zinssatz beträgt zur Zeit fünf Prozent.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Verpfändung von Wertpapieren
 
Verrechnungstage
Weitere Begriffe : Turbo-Optionsscheine | Long Put | Alternative Investment Market (AIM)
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.