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Vermittlung von BezugsrechtenTätigkeit der Bank bei Ausübung des Bezugsrechts auf Aktien durch die Aktionäre. Fehlen dem Aktionär zur Ausübung des Bezugsrechts aus seinem Bestand Rechte oder will er mehr neue Aktien kaufen als seinem Anteil entspricht, so tritt die Bank als Vermittler auf. Auf der anderen Seite vermittelt sie ebenso Verkäufe von Bezugsrechten über die Börse.
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Weitere Begriffe : Internes Rechnungswesen | Valutaposition | Einzelwertberichtigung | ||||||||||||||||||||||||||||
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