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Verlusterklärungloss declaration. Juristische Bezeichnung für die Kraftloserklärung von Aktien im Zuge des Aufgebotsverfahrens für abhanden gekommene Effekten. Hierbei werden verlustig gegangene Wertpapiere im Rahmen des sog. Aufgebots im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Inhaber eines entsprechenden Wertpapiers muss seine Rechte an dem Papier während der hierin publizierten Aufgebotsfrist melden.
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Weitere Begriffe : Spezialitätenfonds | ausländische Wertpapiere, Verwahrung | Optionsinhaber | ||||||||||||||||||||||||||||
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