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verkürzter ProspektBörsenprospekt oder Verkaufsprospekt für Wertpapiere, in dem auf bestimmte, grundsätzlich erforderliche Angaben verzichtet werden kann. Die Fälle, in denen dies zulässig ist, sind im Börsengesetz, in der Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse bzw. in der Verordnung über Wertpapier-Verkaufsprospekte geregelt.
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Weitere Begriffe : konvertierbare Schuldverschreibungen | Zulassung von Wertpapieren zum Neuen Markt | Regionalbank | ||||||||||||||||||||||||||||
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