Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Unternehmensverträge der AG, Beendigung

affiliation agreements, termination. Unternehmensverträge können durch Aufhebung oder Kündigung beendet werden. Die Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen kann von den Vorständen der betroffenen Gesellschaften zum Ende des Geschäftsjahres oder des vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums vereinbart werden. Aus wichtigem Grund kann eine Kündigung dagegen ohne Einhaltung einer bestimmten Frist vorgenommen werden. Ein wichtiger Grund ist dabei z.B. die Annahme, dass der andere Vertragsteil seine aufgrund des Vertrags bestehenden Verpflichtungen voraussichtlich nicht erfüllen kann. Darüber hinaus können Unternehmensverträge auch durch Zeitablauf, die Auflösung der begünstigten Gesellschaft, den Konkurs eines der beteiligten Unternehmen oder die Verschmelzung der Gesellschaften beendet werden. Unternehmensverträge, die zu Leistungen gegenüber außenstehenden Aktionären der Gesellschaft oder zum Erwerb ihrer Aktien verpflichten, können ohne wichtigen Grund nur gekündigt werden, wenn die außenstehenden Aktionäre durch Sonderbeschluss zustimmen oder die vertraglichen Umwandlungsfristen eingehalten werden.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Unternehmensverträge der AG, Abschluss
 
Unternehmenswert
Weitere Begriffe : Chairman | Deflation | Sperrung
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.