Träger der Börsen
supporting organization of exchange. Juristische Person, die aufgrund fehlender Rechtsfähigkeit der Börsengremien im privaten Rechtsverkehr für die Börse steht. Die T.d.B. sind insbesondere für das Personal (Schließung von Dienstverträgen) und für die Bereitstellung der Börsenräume zuständig. Die T.d.B. können als privatrechtlicher Verein, als Kapitalgesellschaft oder als öffentlich rechtliche Kammer in Erscheinung treten. In Deutschland wurde beispielsweise die Deutsche Börse AG als Träger der Frankfurter Wertpapierbörse und der ehemaligen DTB gegründet.
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