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Treuhandvermögentrust fund, trust property. Unter dem T. versteht man die geldwerten Rechtsgüter des Treugebers, welche durch das Treuhandverhältnis nach außen hin der Verfügungsgewalt des Treuhänders unterliegen. Nur im Innenverhältnis sind die Rechte des Treuhänders den vertraglichen Vereinbarungen zwischen ihm und dem Treugeber unterworfen - Vgl. auch Treuhandgeschäft.
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Weitere Begriffe : Wertpapierkonsignation | S&P Future | Binär-Optionsschein | ||||||||||||||||||||||||||||
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