Teilrechte an einer Aktie
Bei einer AG kann im Rahmen einer Kapitalerhöhung mittels Gesellschaftsmitteln eine Situation eintreten, dass auf einen Anteil des bisherigen Grundkapitals nur ein Teil einer neuen Aktie entfällt. Diese Teilrechte werden meistens als Gewinnanteilscheine ausgegeben, die getrennt von der Aktie handelbar sind. Der Eigentümer kann diese veräußern oder weitere erwerben. Im zweiten Fall besteht dann das Recht eine neue Aktie zu erwerben.
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