Stock Appreciation Rights
virtuelles Aktienoptionsprogramm, SARs, phantom stock plan; orientieren sich als Vergütungsform für Führungskräfte und Mitarbeiter an Aktienoptionsprogrammen, gewähren jedoch im Gegensatz zu den "echten" Aktienoptionen nicht das Recht zum Bezug von Aktien, sondern erstatten lediglich die Differenz zwischen Ausübungspreis und Marktpreis. Das Recht kann nach Ablauf einer festgelegten Frist und bei Erreichen bestimmter Erfolgsziele ausgeübt werden. Im Gegensatz zu echten Aktienoptionspro- grammen ist somit keine Kapitalerhöhung erforderlich und eine Kapitalverwässerung wird vermieden. Derartige Programme sind dadurch schneller und kostengünstiger durchführbar. Nachteilig ist der zumeist hohe Liquiditätsbedarf zu bewerten. Mittlerweile werden SARs daher nur noch selten als Vergütungsform verwendet. Eine größere Rolle spielten sie vor Inkrafttreten des KonTraG. Durch dessen Inkrafttreten wurden jedoch echte Aktienoptionsprogramme gefördert. In der Praxis werden mittlerweile Programme entwickelt, die die Vorteile aus echten Aktienoptionen und SARs kombinieren.
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