Stille Reserve Politik
bezeichnet die im Zusammenhang mit stillen Reserven stehenden Gestaltungsmöglichkeiten, deren Bildung bzw. Auflösung Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg und auf das Eigenkapital hat. Stille Reserven sind Teil des ökonomischen, nicht aber des bilanziellen Eigenkapitals. Sie sind in der Bilanz nicht ersichtlich und entstehen durch Unterbewertung der Aktiva bzw. Überbewertung der Passiva. Kommt es zur Auflösung stiller Reserven, müssen steuerrechtliche Bestimmungen bedacht werden.
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