steuerfreie Wertpapierzinsen
tax exempt interest on securities. Zinsen aus bestimmten festverzinslichen Wertpapieren, die von allen Ertragsteuem befreit sind. Steuerfrei sind unter bestimmten Voraussetzungen Zinsen aus Kapitallebensversicherungen (§ 20 I Nr. 6 EStG). Weitere Steuerbefreiungen ergeben sich aus dem Ka- pErhStG, dem LAG und dem Reparations- schädengesetz (RepG), sowie aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen (Doppelbesteuerungsabkommen).
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