Sonderabschreibungen
special depreciation allowances. S. schaffen steuerliche Abschreibungsvergünstigungen und damit Steuerspareffekte, um bestimmte außerfiskalische Ziele zu erreichen (z.B. Förderung bestimmter Regionen oder Wirtschaftszweige). Sie sollen demnach nicht den gewöhnlichen oder außergewöhnlichen Werteverzehr erfassen. Bei S. besteht ein Kumulationsverbot, d.h. auch wenn für ein Wirtschaftsgut gleichzeitig die Voraussetzungen für mehrere S. vorliegen, darf nur eine genutzt werden. Wird eine S. in Anspruch genommen, kann grundsätzlich nur linear abgeschrieben werden (Ausnahme § 7g EStG). - Vgl. auch Abschreibungen, Abschreibungsmethoden.
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