Small Cap Exchange (SMAX)
In das im April 1999 von der Deutsche Börse AG eingeführte Qualitätssegment SMAX, bei dem es sich nicht um ein Marktsegment handelt, können in- und ausländische small caps auf deren Antrag aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist zunächst, dass die Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel mit amtlicher Notierung oder im Geregelten Markt zugelassen sind, wobei die Aufnahme in den SMAX diese Zulassung unberührt lässt. Außerdem hat sich der Emittent gegenüber der Deutsche Börse AG zur Einhaltung der privatrechtlichen SMAX-Teilnahmebedingungen zu verpflichten. Die darin geregelten Emittentenpflichten betreffen die Veröffentlichung von Quartalsberichten, die Benennung mindestens eines Designated Sponsors (Market-Maker) für das elektronische Handelssystem Xetra, die Gewährleistung eines Streubesitzes von mindestens 20 Prozent sowie die Anerkennung des Übernahmekodex. Zudem muss einmal jährlich der Anteilsbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats veröffentlicht werden.
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