Schiedsgericht
Schiedskommission, arbitration court. Sch. sind für die Klärung von Streitigkeiten aus Börsengeschäften/ Schiedsverträgen zuständig. Die Anrufung erfolgt an Stelle eines ordentlichen Gerichts. Die Vorteile von Sch. liegen in der Flexibilität und Schnelligkeit des Verfahrens, in der Besetzung mit fachkundigen Schiedsrichtern und in der Anerkennung der Schiedssprüche. In Deutschland besteht ein Sch. aus drei vom Börsenrat gewählten Mitgliedern. - Vgl. auch Börsenschiedsgericht und Schiedswesen an der Börse.
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