Repräsentant
Representative. Ein R. Verkörpert die Vertretung einer Bank im Ausland, der sowohl ein inländisches Kreditinstitut als auch eine zuverlässige, fachlich geeignete Person mit Wohnsitz im Inland sein kann. Ein R. übt keine betrieblichen Banktätigkeiten aus, sondern hat vielmehr die Aufgabe, Kontakte zum Ausland herzustellen sowie bereits bestehende Beziehungen zu pflegen. Daneben fungiert er als Verbindungsstelle bei der Vermittlung von Geschäften mit dem Ausland. Das Aus- landsinvestment-Gesetz macht die Installation eines R. für den öffentlichen Vertrieb ausländischer Investmentanteile zur Voraussetzung, da dieser die Vertretung der Aus- landsinvestmentgesellschaft vor Gericht übernimmt. Gemäß § 53a KWG sind die Errichtung, Verlegung und Schließung von Repräsentanzen ausländischer Kreditinstitute dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen unmittelbar anzuzeigen.
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