Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Rating-Klasse

bezeichnet die Zusammenfassung mehrerer möglicher Bonitätsergebnisse zu einem Urteil. Eine quantitative Kreditwürdigkeitsprüfung führt zu einem Ergebnis, das dann zu einer R. zugeordnet werden kann. Eine R. hat eine Ober- und Untergrenze.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Rating-Agentur
 
ratingabhängige Verzinsung
Weitere Begriffe : S & P 500 | Negotiable Certificate of Deposit | Meldepflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.