Provision bei Börsengeschäften
commission on exchange transactions. Bei Börsengeschäften fällt neben der Gebühr, die an die ausführende Bank abzuführen ist, zusätzlich die Maklergebühr oder auch Maklercourtage an. Diese ist in der Wert- papierabrechnung gesondert aufgeführt und beträgt i.d.R. 0,08% des Umsatzes. Entrichtet wird sie an die depotführende Bank, die diese an den Makler weiterleitet. - Vgl. auch Provision, Courtage, Spesen und Effektenprovision.
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