Prüfung des Konzernabschlusses
consolidated accounts audit. Der Kon- zemabschluss muss nach § 316 II HGB von einem Abschlussprüfer (Abschlussprüfer bei der AG) geprüft werden. Gegenstand und Umfang der Prüfung entsprechen denen der Jahresabschlussprüfung. Ergänzend ist lediglich zu prüfen, ob die einbezogenen Einzelabschlüsse den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und ob die Vorschriften zur Einbeziehung in den Konzernabschluss beachtet wurden.
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