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Ausgabe 2014
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Pensionsgeschäfte in Effekten

security repos. Als P.i.E. bezeichnet man Vereinbarungen, bei denen vom Pensionsgeber Effekten gegen eine Geldzahlung an einen Pensionsnehmer verkauft werden, wobei schon bei Vertragsabschluss eine Vereinbarung getroffen wird, dass die Effekten zu einem festen Datum gegen Entrichtung eines im voraus vereinbarten Betrages vom Pensionsnehmer zurückübertragen werden (Pensionsgeschäfte, echte) bzw. zurückübertragen werden können (Pensionsgeschäfte, unechte). Die Vereinbarung ist ökonomisch betrachtet ein mit Effekten besicherter Kredit, rechtlich handelt es sich um einen Verkauf mit Rücknahmeverpflichtung zu einem im voraus bestimmten Termin. Bis zur Rückübertragung stehen dem Käufer die zwischenzeitlich angefallenen Erträgnisse der Effekten, also z.B. Zinsen oder Dividenden zu, wobei er diese dann entweder an den Pensionsgeber weiterleitet oder mit dem Rückkaufbetrag kompensiert. Außerdem wird der Pensionsnehmer für die Dauer des P.i.E. mit einer vorab ausgehandelten Verzinsung für seine Kreditvergabe entlohnt.





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Pensionsgeschäfte in Devisen der Deutschen Bundesbank
 
Pensionsgeschäfte, echte
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