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Non-issued Stocknicht ausgegebenes Aktienkapital, non-issued share capital. Bezeichnung für denjenigen Teil des genehmigten Kapitals einer Aktiengesellschaft, der noch nicht in Form von Aktien ausgegeben wurde. Der Vorstand kann den N.S. begeben, ohne dass die Aktionäre erneut zustimmen müssen. In Deutschland muss jedoch die Zustimmung des Aufsichtsrates eingeholt werden.
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Weitere Begriffe : Fusion | Optionspreis | Electronic Banking | ||||||||||||||||||||||||||||
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