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Handelsrechtbusiness law, commercial law. Unter H. versteht man das Sonderprivatrecht der Kaufleute, geregelt im Handelsgesetzbuch (HGB) und weiteren Nebengesetzen sowie durch gewohnheitsrechtlich anerkannte Handelsbräuche (Usancen; § 346 HGB). Verbreitet, aber nicht einheitlich, ist die Unterscheidung des Gesellschafts- und Wertpapierrechts vom H. Systematisch bestehen aber enge Zusammenhänge.
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Weitere Begriffe : Perfect Hedge | Standstill Agreement | Forward Rate | ||||||||||||||||||||||||||||
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