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Mindestgebührenminimum charges. Für Orders, die ein bestimmtes Volumen (z.B. Gegenwert von 2.500 Euro) nicht überschreiten, werden die Gebühren nicht prozentual, sondern in Form von M. berechnet. Diese liegen i.d.R. zwischen fünf und 25 Euro und werden berechnet, um die unabhängig vom spezifischen Transaktionsvolumen entstehenden Kosten der ausführenden Bank (partiell) abzudecken.
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Weitere Begriffe : EG-Insiderrichtlinie, Insidergeschäfte | Nettoabrechnung | Euro-Commercial-Paper-Programm | ||||||||||||||||||||||||||||
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