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Minderheitsbeteiligungminority interest/ownership. Die M. ist gesetzlich nicht definiert. Nach herrschender Meinung wird davon ausgegangen, dass eine M. bei einer Beteiligung von unter 50% des gezeichneten Kapitals vorliegt. - Gegensatz: Mehrheitsbeteiligung.
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Weitere Begriffe : Remote Access | immaterielle Vermögensgegenstände | Verl ustvort rag | ||||||||||||||||||||||||||||
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