Mantelgründung
formation of a shell company. Gründung einer Kapitalgesellschaft, zumeist eine GmbH, ohne die Eröffnung des Geschäftsbetriebs. Eine M. ist nur dann zulässig, wenn die Aufnahme des Geschäftsbetriebs in Aussicht steht (sog. Fassongründung). Wird dagegen mit der M. nur das Ziel verfolgt, einen fiktiven Unternehmensgegenstand zu schaffen, der anschließend veräußert werden soll, dann handelt es sich um eine Scheingründung und ist rechtlich unzulässig und nichtig.
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