Maklerkammer
Kursmaklerkammer; ist eine von den Börsenorganen unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Standesvertretung der Börsenmakler ist. Sie ist zwingend an jeder Börse einzurichten, sofern mehr als sieben Börsenmakler an ihr zugelassen sind, der jeder Börsenmakler beitreten muss. Sie wird von ihrem Vorstand vertreten, der aus den eigenen Reihen gewählt wird. Jeder Makler wird im Einvernehmen mit dem Börsenvorstand und dem Vorstand der M. von dem zuständigen Minister der Landesregierung bestellt und vereidigt, nachdem er auf seine fachliche und persönliche Eignung hin überprüft wurde. Typische Aufgaben der M. sind die Aufsicht über Börsenmakler, die Verteilung der einzelnen Geschäfte unter den Börsenmaklern, die Mitwirkung bei der amtlichen Kursfeststellung, die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Börsenmakler und Auftraggeber auf Antrag des letzteren, sofern hierfür nicht das Schiedsgericht zuständig ist, die Herausgabe des amtlichen Kursblattes sowie die Erstellung von Gutachten.
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