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Lock-up-PeriodeBindungsfrist, lock-up period. Haltepflicht für Altaktionäre nach der Emission von Anteilen. Diese wird meist vom Lead Underwriter oder durch Regelungen der notierenden Börse vorgegeben. Auf internationalen Kapitalmärkten sind Fristen von einem halben bis einem Jahr üblich. L. werden als vertrauensbildende Maßnahmen für die Investoren angesehen. Die einzelnen L. für die Altaktionäre stehen im Verkaufsprospekt.
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Weitere Begriffe : Anleihebesicherung | Tilgungsgewinn | synthetische Position | ||||||||||||||||||||||||||||
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