Kreditgenossenschaften
Genossenschaftsbanken, credit cooperatives, cooperative savings organization. Banken, die in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft geführt werden und alle üblichen bankmäßigen Geschäfte betreiben. K. weisen eine nicht geschlossene Zahl an Mitgliedern auf und fördern den Erwerb und die Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs. Zu den K. zählen u.a. die Volksbanken, Raiffeisenbanken und Darlehenskassen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|