Kraftloserklärung von Aktien bei Kapitalherabsetzung
, Aktien können zwangsweise oder nach Erwerb durch die Gesellschaft eingezogen werden. Die Kapitalherabsetzung muss durch die Satzung oder einen Beschluss der Hauptversammlung gestattet sein. Durch die Kapitalherabsetzung wird Kapital an die Aktionäre zurückgezahlt oder eine Unterbilanz der Gesellschaft ausgeglichen. Sollen zur Durchführung der Herabsetzung des Grundkapitals Aktien durch Abstempelung oder ähnliche Verfahren eingezogen werden, so kann die Gesellschaft die Aktien für kraftlos erklären, wenn diese trotz Aufforderung nicht bei ihr eingereicht worden sind.
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