Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Konzern rechtlaw relating to groups of affiliated companies, group law. Damit bezeichnet man den Bereich des Gesellschaftsrechts, der sich mit der Verbindung von Unternehmen zu neuen rechtlichen oder wirtschaftlichen Einheiten befasst. Das deutsche K. ist gesetzlich als Recht der verbundenen Unternehmen im Aktiengesetz kodifiziert.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Abschlusstestat | Emittent | Adresse | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2014 Banklexikon.info Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |