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Konto- und Depotvollmachtpower to draw on an account. Mit dieser Vollmacht wird von einem Kontoinhaber einem Dritten die Ermächtigung erteilt, über sein Konto oder sein Depot zu verfügen. Dazu bedarf es einer entsprechenden Erklärung durch den Vollmachtgeber. Den rechtlichen Rahmen jeder Vollmacht bilden die §§ 164-181 BGB. - Vgl. auch Depotkonto, Vollmacht.
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