Konsolidierungsausgleichsposten
consolidation excess. Ein K. ergibt sich i.d.R. bei der Erstkonsolidierung nach der Buchwertmethode oder nach der Neubewertungsmethode. Der K ist dabei der Unterschiedsbetrag zwischen dem Beteiligungsbuchwert aus dem Einzelabschluss des Mutterunternehmens und dem anteiligen Eigenkapital des Tochterunternehmens. - Übersteigt der Beteiligungsbuchwert das anteilige Eigenkapital entsteht ein aktiver K. In ihm sind die stillen Reserven der Vermögensgegenstände und Schulden sowie ein Geschäftsoder Firmenwert erfasst. Ist der Beteiligungsbuchwert kleiner als das anteilige Eigenkapital entsteht ein passiver K. - Vgl. auch Konsolidierung, Kapitalkonsolidierung.
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