Kompensationsgeschäft
compensation transaction. Ein K. bezeichnet die Verrechnung von zwei entgegengesetzten und gleichlautenden Wertpapieraufträgen, die einem Kreditinstitut von Kunden erteilt wurden. Da die Kreditinstitute grundsätzlich verpflichtet sind, diese Aufträge über die Börse zu leiten, muss ein Börsenmakler mit der Durchführung des K. beauftragt werden. Dieser führt die Kompensation des Kauf- und des Verkaufsauftrags zu dem von dem Kreditinstitut vorgegebenen Kurs durch, sofern ihm zu diesem Kurs - auch nach einem Kursausruf - keine weiteren Aufträge von dritter Seite erteilt wurden. Der bei einem getätigten K. zugrundegelegte Kurs wird mit dem Zusatz "C" versehen.
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