Kommunalkreditgeschäft
municipal loan business. Bezeichnung für zwei zu unterscheidende Formen des Kreditgeschäftes. Zum einen bezeichnet das K. die Vergabe von Krediten an öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften sowie Kredite, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Anstalten verbürgt sind. Zum anderen umfasst das K. die Kreditvergabe an private Darlehensnehmer, vor allem zur Finanzierung von Objekten des sozialen Wohnungsbaus, gegen Bürgschaft oder Garantie einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
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