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Kapitalrücklagecapital reserve; von außen zugeführtes Eigenkapital, welches nicht als gezeichnetes Kapital gilt. Zur K. gehören die Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen über deren Nennbetrag hinaus erzielt werden, der Betrag, der bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen oder Optionsschuldverschreibungen erzielt wird und Zuzahlungen der Gesellschafter.
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Weitere Begriffe : ex Anrecht | Einziehung von Aktien | Price-to-Cash Flow-Ratio | ||||||||||||||||||||||||||||
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