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Körperschaftsteuer (KSt)corporation income tax. Aus rechtlicher Sicht kann die KSt als Einkommensteuer für Körperschaften, insbesondere für Kapitalgesellschaften, bezeichnet werden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht stellt die KSt keine eigenständige Steuerart dar, vielmehr übernimmt die KSt lediglich eine Ergänzungsfunktion zur Einkommensteuer (sog. Lückensteuer).
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Weitere Begriffe : Bear-Spreads | Chartanalyse | Kapitalertragsteuer bei Aktien und GmbH-Anteilen | ||||||||||||||||||||||||||||
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