Körperschaftsteuer, Anrechnung von Kapitalertragsteuer
corporate income tax, imputation of the capital gains tax. Die für Einkünfte aus Kapitalvermögen einbehaltene Kapitalertragsteuer (KapESt) kann auch bei der Körperschaftsteuer (KSt) angerechnet oder erstattet werden. In manchen Fällen ist die KSt allerdings mit der KapESt abgegolten, dann können Anrechnung oder Erstattung nicht erfolgen. Dies gilt für Körperschaften, die ausschließlich der KapESt unterliegen und sonst von der KSt befreit sind, weiterhin für beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und für die Fälle, in denen die alte Kuponsteuer zur Anwendung kommt.
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