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in Kost gebento carry over. 1. Zeitweise Überlassung von Wertpapieren an einen Dritten, wenn bei einem Termingeschäft die erhofften Kurssteigerungen nicht erfüllt wurden. Es erfolgt ein Rückkauf zu einem vorher vereinbarten Kurs nach einer vereinbarten Frist. - 2. Verwendung kurzfristig verfügbarer Devisen für Swapgeschäfte.
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Weitere Begriffe : Baissier | Deviseninländer | Finanzkommissionsgeschäft | ||||||||||||||||||||||||||||
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