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Ausgabe 2014
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immaterielle Vermögensgegenstände

immaterielle Werte, immaterielles Anlagevermögen, intangible assets; Bezeichnung für Vermögensgegenstände auf der Aktivseite der Bilanz, die nicht materiell fassbar, aber selbständig bewertbar sind. Hierzu zählen u.a. der Geschäftswelt, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen, Patente und geleistete Anzahlungen. Für selbst erstellte i.V. des Umlaufvermögens und entgeltlich erworbene i.V. des Anlagevermögens besteht nach §246 I HGB eine Aktivierungspflicht. Demgegenüber ist nach §248 II HGB der Ansatz der selbst erstellten i.V. im Anlagevermögen nicht zulässig, da eine objektive Feststellung ihres Werts nicht möglich ist.





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