Haftungsausschluss
exclusion of liability. Eine Haftung kann aus unterschiedlichen Gründen ausgeschlossen sein. - Im Gewährleistungsrecht können die Ansprüche des Käufers aufgrund von Sachmängeln (§§ 459 ff. BGB) beschränkt oder völlig ausgeschlossen werden. Ein solcher H. ist insbesondere beim Kauf gebrauchter Gegenstände üblich. Jedoch sind Freizeichnungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für neu hergestellte Sachen nur eingeschränkt zulässig (§ 11 Nr. 10, 11 AGBG). - Im Arbeitsrecht wurde auf der Grundlage von § 254 BGB sowie Billigkeitserwägungen von der Rechtsprechung eine Haftungseinschränkung zugunsten der Arbeitnehmer entwickelt, die je nach dem Verschuldungsgrad bis hin zu einem vollständigen H. reichen kann. - Haftungsfrei Stellungsansprüche können außerdem gegen Versicherungen bestehen, so gewährt etwa § 104 I SGB VII einen H. zugunsten des Unternehmers gegenüber den bei ihm beschäftigten Mitgliedern der gesetzlichen Unfallversicherung.
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