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GmbH & Co. KGDie GmbH & Co. KG ist Kommanditgesellschaft (KG), bei der keine natürliche Person unbeschränkt persönlich haftet, sondern eine GmbH als Komplementärin mit ihrem Vermögen neben den Kommanditisten einzustehen hat, die nur betragsmäßig beschränkt haften. Die Gestaltung wird aus steuerlichen Gründen i.d.R. für Abschreibungsgesellschaften u.ä. gewählt, aber häufig auch als Träger mittelständischer Unternehmen.
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Weitere Begriffe : Namenskommunalobligationen | Preisindex für die Lebenshaltung | Zinsbesteuerung in den USA | ||||||||||||||||||||||||||||
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