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Girokontolaufendes Konto, Kontokorrentkonto, current account. Für die Durchführung des Giroverkehrs werden G. eingerichtet. Sie sind die Grundlage für den bargeldlosen Zahlungsverkehr von Unternehmen und Privatpersonen. Banken sind verpflichtet G., die Ein- und Auszahlungen, Gutschriften und Überweisungen jedoch nicht Überziehungen ermöglichen, für jedermann einzurichten. Die Guthaben auf G. sind täglich fällig (Sichteinlagen).
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Weitere Begriffe : Anrecht | Deutsche Bundesbank | Gegenparteirisiko | ||||||||||||||||||||||||||||
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