Gewinnverwendungspolitik
application of profits. Die G. bezieht sich auf die Entscheidung über Gewinnausschüttung oder Gewinnthesaurierung. Neben gesetzlichen Vorschriften zur Rücklagenbildung und der Mindestausschüttung zur Bestreitung des Lebensunterhalts eines Gesellschafters, soll sich die G. an den Investitionsmöglichkeiten im Unternehmen orientieren. Eine Gewinnausschüttung ist immer dann sinnvoll, wenn die Mittel durch die Gesellschafter außerhalb des Unternehmens rentabler angelegt werden können als im Unternehmen. - Vgl. auch optimale Selbstfinanzierung.
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