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Gewinn vor SteuernDie Ermittlung und Bekanntgabe des G. v. S. der AG (Gewinn ohne Berücksichtigung steuerlicher Belastungen) ermöglicht einen besseren Vergleich sowohl im Verhältnis zu den Ergebnissen anderer Geschäftsjahre als zu den Ergebnissen anderer Unternehmen.
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Weitere Begriffe : Tilgungsrechnung | ausländische Investmentanteile | Garantie bei Anleihen | ||||||||||||||||||||||||||||
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