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Gewährträgerguaranty authority. Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinde, Landkreis, Zweck verband), die als Träger der Institute für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten einer Sparkasse oder einer Landesbank in unbeschränktem Umfang einsteht. Es ist auch möglich, dass Sparkassen oder Landesbanken über mehrere G. verfügen, so z.B. bei Gemeinschafts- bzw. Verbandssparkassen.
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Weitere Begriffe : variabler Zinssatz | Bereichsöffentlichkeit | Freistellungsmethode | ||||||||||||||||||||||||||||
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