geregelter Freiverkehr
regulated inofficial dealing. Börsensegment des Kassamarktes, das für Unternehmen offenstand, die die strengen Anforderungen des amtlichen Handels nicht erfüllen konnten, aber dennoch an einer geregelten Eigenkapitalbeschaffung interessiert waren. Im Jahr 1987 wurde der g.F. und der ungeregelte Freiverkehr formal zum Handelssegment Freiverkehr verschmolzen. Hierbei wechselten jedoch die meisten Unternehmen, die bis dahin im g.F. gehandelt wurden, in den neugegründeten Geregelten Markt. - Die Preisfeststellung am G.F. erfolgte durch freie Makler, die nicht amtliche Kurse stellten. Ein Anspruch des Kunden auf Ausführung bestand grundsätzlich nicht.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|