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Gemeinschaftskontojoint account; ein für mehrere verfügungsberechtigte Personen geführtes Konto. Diese können entweder jeweils einzeln darüber verfügen (Oder- Konto) oder nur gemeinsam (Und-Konto). Bei der Kontoeröffnung ist dazu ausdrückliche Weisung zu erteilen.
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Weitere Begriffe : Verwaltung der AG | Finanzdienstleistungsinstitute | neue Aktien | ||||||||||||||||||||||||||||
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